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AGB für Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertrags­verhältnis zwischen Harald Schendera, Schendera, und den Unternehmern, die bei uns Dienst­leistungen in Auftrag geben. Diese allgemeinen Geschäfts­bedingungen sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form mit Schendera, die untenstehende Leistungen betreffen. Die AGB schicken wir Ihnen zu. Sie können die AGB auch über unsere Web­site aufrufen. Der Auftraggeber erkennt die AGB bei Auf­tragserteilung an. Entge­genstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Beding­ungen erken­nen wir nur an, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Leistungen

Schendera erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Digitale Medien & Web: Konzeption, Produktion, Veröf­fentlichung, Administration, Aktualisierung und Automa­tisierung von Internetpräsenzen, digitalen Anwendungen sowie Werbe- und Präsentationsformen.
  • Content-Erstellung & Design: Texterstellung, Grafik- und Objektdesign, Journalismus, Presse- und Öffent­lichkeitsarbeit sowie künstlerische Darstellungen.
  • Audiovisuelle Produktion: Fotografie, Videografie, computer- und KI-gestützte Bild- sowie Videoerzeugung (KI-Generierung); professionelle Bildbearbeitung, Tonbearbeitung und Videoschnitt.
  • Programmierung & Technik: Softwareprogrammierung für Web und Prä­sentationen, allgemeiner EDV-Service (z.B. Digitalisierung und Datenträ­gererstellung); Hosting.
  • Beratung & Management: Projektleitung, Recherche, Schulungen und allgemeiner Service; strategische Beratung sowie Vermittlung von Leist­ungen in den Bereichen IT, Gestaltung und Marketing.
  • E-Commerce & Vermarktung: Online-Vermarktung sowie Vertrieb eigener und fremder Produkte (z.B. via Landingpages); hierfür können ergänzende oder gesonderte Geschäftsbedingungen gelten.

Dies umfasst zudem alle mit den vorgenannten Punkten im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.

Leistungen von Schendera sind für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Freie Berufe und Behörden be­stimmt. Die von Schendera zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem einem Auftrag zugrundeliegenden Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreib­ung. Leistungen, die Schendera ohne Angebot erbringt, werden mittels Zeitaufstellung abgerechnet.

(1) Websites und andere digitale Anwendungen entstehen bei Schendera in zwei Phasen. Auf eine Entwurfsphase (Entwurf) folgt eine Umsetzungsphase (Umsetzung). Für beide Phasen nennt Schendera die Preise im Angebot getrennt. Die Entwurfsphase ist abgeschlossen, sobald der Auftraggeber den Entwurf freigegeben hat.

(2) Beim Service „Landingpage erstellen“ gibt es keine Entwurfs­phase, weil das Layout der Website Schendera.de als visueller Entwurf verwendet wird.

§ 3 Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung bei mangelhafter Leistung und für die Nichterbringung vertraglicher Leistungen orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen.

(1) Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflicht­verletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Ver­letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungs­gesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und un­serer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen gegenüber die bestellten Dienstleistungen zu erbringen.

(2) Wir haben keinen Einfluss darauf, wie Sie die von uns bereitgestellten Informationen und Dokumente verwenden. Es ist Ihre Sache, diese Daten richtig zu verwenden. Sie haben die Daten auf Vollständigkeit und Schlüssig­keit zu prüfen und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen. Wir haften nicht für Schäden und Nachteile, die Ihnen auf­grund einer Verletzung dieser Obliegen­heiten entstehen.

(3) Wir übernehmen keine Haftung bei Störungen inner­halb des Internets, bei Ausfall von Systemen auf Grund höherer Gewalt oder bei Schäden und Nachteilen, die Ihnen durch Drittanbieter, Sub- oder Fremdauftragnehmer entstehen.

(4) Wir übernehmen keine Gewähr und Garantie für die richtige Wiedergabe oder eine identische Darstellung von Internet- und anderen Präsentationen bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, es sei denn, uns fällt grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahr­lässigkeit. Eine weitergehende Haftung übernehmen wir nicht.

(5) Nimmt der Auftraggeber selbst Eingriffe in den erstell­ten Werken vor (z.B. Programmcode, Verzeichnistruk­turen), erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungs­anspruch.

(6) Für Ausfälle im Internet (z.B. Serverausfälle) können wir nicht haftbar gemacht werden.

(7) Wir prüfen die erstellten Produkte auf ihre Funktio­nalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung unterschied­licher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, jedoch nur der beiden durchschnitt­lich und allgemein meistgenutzten. Ausschließlich diesbe­zügliche Fehler im Design, die dazu führen, dass die Pro­gramme, Internet- und anderen Präsentationen nicht aus­führbar sind, werden von uns bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile davon fehlerhaft sind. Wir erhalten in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.

(8) Einträge in Internetsuchmaschinen erfolgen nach Ab­sprache mit dem Auftraggeber. Es kann keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in diese Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haf­tung für uns entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten von uns. In einem solchen Fall er­halten wir die Möglichkeit der Nachbesserung.

(9) Wir prüfen Datenträger, Dateien und Programme vor Übergabe an den Auf­traggeber mittels aktueller Antiviren­software auf Computerviren. Für einen Virenbefall des Re­chners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet und von Datenträgern übernehmen wir keine Haftung. Es können keine Schadens­ersatzansprüche geltend gemacht werden.

(10) Wir prüfen nicht, ob vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Bild-, Text- oder sonstiges Material frei von Rechten Dritter ist. Dies obliegt allein dem Auf­traggeber. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. Wir können für entsprechende Verstöße nicht haftbar gemacht werden.

§ 4 Drittanbieter, Fremdauftragnehmer

Wir können Dienstleistungen oder die gesamte oder Teil­produktion für einen Auftrag von Subunternehmern oder Fremdauftragnehmern erbringen lassen. Es gelten dann die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Subunter­nehmers oder Fremdauftragnehmers.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Schendera überträgt sämtliche nach deutschem Recht übertragbaren Nutzungsrechte an seinen im Rahmen ei­nes Vertrags gefertigten Werken zeit­lich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt auf den Auftraggeber, einschließ­lich des Rechts, die Werke zu bearbeiten und umzuge­stalten.

(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt exklusiv.

(3) Die Rechte an Skripten und Programmcodes (z.B. JavaScript, Perl, PHP, CGI- oder Java-Programmen) bleiben bei Schendera, soweit diese nicht frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt sind oder im Eigentum Dritter stehen.

(4) Für Weitergabe, Weiterverkauf oder anderer als im Vertrag vereinbarten Verwendung von im Auftrag erbrach­ten Leistungen ist keine schriftliche Zustimmung von Schendera notwendig.

§ 6 Bindungsfrist, Preise, Lieferkosten

Angebote von Schendera sind freibleibend und unverbind­lich und gelten für die Dauer von vier Wochen. Preise von Schendera sind Netto­preise, die gesetz­liche Mehrwert­steuer wird zuzüglich berechnet. Lieferkosten fallen nicht an.

§ 7 Zahlungsmethoden, Zahlungs­bedingungen

(1) Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung ge­nannte Konto oder über den Zahlungs­dienstleister Stripe unter Verwendung der dort angebote­nen Bezahlverfahren.

(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Zahlungs­ziel sind 14 Tage ab Fälligkeit zzgl. Banklauf­zeit. Stellen wir nach 16 Tagen ab Fälligkeit keinen Zahlungseingang fest, kommen Sie ab dem 21. Tag ohne weitere Mahnung in Verzug.

(3) Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zu verzinsen, hinzu kommen Mahngebühren. Der Verzugs­zinssatz beträgt für das Jahr fünf Pro­zentpunkte über dem Basiszinssatz.

(4) Auch bei Nichtverwendung einer verlangten Leistung wird eine Rechnung fällig.

(5) Bei Dienst- und Werkverträgen sowie bei Aufträgen, die einen Netto-Auf­tragswert von 1000 Euro überschrei­ten, ist Schendera berechtigt, angemes­sene Abschlags- und Vorauszahlungen zu fordern. Zahlungsziel sind sieben Tage ab Fälligkeit zzgl. Banklaufzeit. Stellen wir nach neun Tagen ab Fälligkeit keinen Zahlungseingang fest, kommen Sie ab dem 14. Tag ohne weitere Mah­nung in Verzug.

(6) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtun­gen nicht nach, stellt die Zahlungen ein, oder eine Bank lässt die Zahlungen zurückgehen, ist Schendera zur frist­losen Kündigung des Vertrages berechtigt.

§ 8 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Er­halt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absen­den. Der Widerruf ist zu richten an:

Harald Schendera
Terrassenstraße 23
09131 Chemnitz
Email: infoschenderade

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leis­tungen zurückzugewähren und gezo­gene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszu­geben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zu­stand zurückgewähren bzw. heraus­geben, müssen Sie uns insoweit Werter­satz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsver­pflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahl­ungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufser­klärung, für uns mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Zahlung bleiben die gelieferten Leistungen im Eigentum von Schen­dera und können bei Nichtzahlung sechs Wochen nach Rechnungsstellung zurückverlangt oder ohne weitere Ankündigung von Schendera zurück­genom­men werden. Der Auftraggeber erklärt sich aus­drücklich damit einverstanden, dass die von Schendera gelieferte Leistung bei Nichtzahlung sechs Wochen nach Rechnungsstellung ohne weitere Ankündigung wieder in den Besitz von Schendera übergeht und dass Schendera das volle Zugriffsrecht auf diese Leistung erlangt, wenn Schendera diese Vorgehensweise für erforderlich hält. Die hierfür notwendigen Zugriffe (z.B. auf Server des Auftrag­gebers im Inter­net) werden ausdrücklich vom Auftraggeber gestattet und unterstützt.

§ 10 Verschwiegenheitspflicht

(1) Schendera verpflichtet sich, über alle geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge beim Auftraggeber, die ihm während eines Vertragsverhältnisses anvertraut werden oder anderweitig bekannt werden, jedermann gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dazu gehören neben Ge­schäfts- und Betriebs­geheimnissen auch die persönli­chen Verhältnisse der Mitarbeiter und Ge­schäftsführer. Schen­dera wird durch geeignete Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese die Weiter­gabe von Geschäfts- und Betriebsgeheim­nissen des Auftraggebers unter­lassen. Diese Verpflichtung gilt gegenseitig auch für den Auftrag­geber und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Schendera verpflichtet sich, die im Rahmen des Auf­trags erstellten Werke nicht zum Zwecke der Eigendoku­mentation zu publizieren.

(3) Eine Nennung der erstellten Werke oder der erbrach­ten Dienstleistungen als Referenz gegenüber Dritten ist Schendera untersagt.

(4) Die Werke werden ohne Urheberhinweise, Logos oder Verlinkungen auf die Website von Schendera erstellt (White-Label-Leistung).

§ 11 Kündigung eines Auftrags

Bei Stornierung oder Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber vor Fertigstellung der Leistung wird die bis zu diesem Zeitpunkt für den Auftrag aufgewendete Zeit mit einem Netto-Stundensatz von 45 Euro berechnet. Sollte diese Berechnung über dem vertraglichen Netto-Gesamt­auftragswert liegen, wird der Netto-Gesamtauftragswert berechnet. Die Übergabe einer bis dahin erbrachten Leis­tung ist durch die besondere Art des Werkes nicht immer mög­lich und kann nicht eingefordert werden. Bei Möglich­keit erfolgt eine Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung auf freiwilliger Basis.

Befindet sich ein Projekt zum Zeitpunkt der Kündigung in der Entwurfsphase oder in der ersten Hälfte der Umset­zungsphase, gehen die Nutzungsrechte an den bis dahin entstandenen Arbeitsergebnissen (z.B. Entwürfe) nicht wie bei Fertigstellung des Auftrags für alle Nutzungsarten ohne zusätzliche Kosten auf den Auftraggeber über. Vielmehr muss der Auftraggeber die Nutzungsrechte für die ur­sprünglich gewünschte Nutzungsart (z.B. Website) von uns erwerben, wenn er das Projekt ohne unsere Beteili­gung mit unseren Entwürfen und Ar­beitsergebnissen fortsetzen möchte. Der Preis für diese Nutzungsrechte be­trägt ein Viertel des Preises für die Entwurfsphase. Mit dem Erwerb der Nutz­ungsrechte für die eine Nutzungsart sind alle anderen Nutzungsarten mit abge­golten, und es gelten die Bestimmungen des Abschnitts „Nutzungs­rechte“.

Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, Dritte ne­gativ darstellen oder die Schendera in wirtschaftlicher oder sonst einer Weise Schaden zufügen, werden von uns nicht ausgeführt oder können nach Kenntniserlangung von uns sofort fristlos gekündigt werden. Erbrachte Leistungen werden in diesem Fall wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt.

Sollte sich erst bei der Erarbeitung eines verlangten Wer­kes herausstellen, dass die Umsetzung in der verlangten Form nicht möglich ist oder überdurch­schnittlich mehr Auf­wand als vereinbart erfordert, oder sollte der Auftraggeber nach Vertragsbeginn den Auftrag ändern, wird der Auftrag erneut verhandelt. Sollte kein neuer Vertrag zustandekom­men, wird die bis dahin erbrachte Leis­tung wie bei Stor­nierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt.

§ 12 Rechtswahlklausel

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterlie­gen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.